Häufige Fragen zum AVGS
Ohne Behördendeutsch, ohne Kleingedrucktes zwischen den Zeilen. Wenn danach noch etwas offen ist, klären wir es im kostenlosen Erstgespräch.
Was ist ein AVGS überhaupt?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er ist eine Leistung nach § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt ihn aus, damit du bei einem zugelassenen Träger ein Coaching machen kannst - zum Beispiel ein Bewerbungs- oder Gründercoaching. Bezahlt wird direkt zwischen Kostenträger und Träger.
Wer kann einen AVGS bekommen?
Infrage kommen vor allem Menschen, die arbeitslos gemeldet sind - unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen. Auch wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, etwa in der Kündigungsfrist oder bei auslaufendem Vertrag, kann einen Gutschein erhalten. Ebenso Berufsrückkehrende und Selbstständige, deren Einkommen nicht reicht.
Was kostet mich das Coaching?
Bei einem bewilligten AVGS entstehen dir keine Kosten. Es gibt keinen Eigenanteil und keine versteckte Zuzahlung. Die Abrechnung läuft ausschließlich zwischen uns und deinem Kostenträger - du unterschreibst nichts, was dich Geld kostet.
Wie beantrage ich ihn?
Der Gutschein wird nicht automatisch vergeben - du musst ihn ansprechen. Sag deiner Arbeitsvermittlung, dass du ein Coaching bei einem zugelassenen Träger machen möchtest, und begründe, was du damit erreichen willst. Genau diese Begründung bereiten wir vorab kostenlos mit dir vor.
Wie lange ist der Gutschein gültig?
Das genaue Datum steht auf deinem Gutschein - üblich sind drei Monate. Läuft die Frist ab, ohne dass du das Coaching begonnen hast, verfällt er. Eine Neuausstellung ist möglich, kostet aber Zeit. Melde dich deshalb früh bei uns, dann starten wir in der Regel innerhalb weniger Tage.
Ich habe den Gutschein schon. Und jetzt?
Sende uns den Gutschein per E-Mail an info@baps-akademie.de. Wir prüfen den bewilligten Umfang, melden uns mit einem Terminvorschlag und übernehmen die gesamte Abstimmung mit deinem Kostenträger. Du musst dich um den Schriftverkehr nicht kümmern.
Habe ich einen Anspruch darauf?
Bei Coaching-Maßnahmen handelt es sich um eine Ermessensleistung. Das heißt: Deine Arbeitsvermittlung entscheidet im Einzelfall, ein automatischer Rechtsanspruch besteht nicht. Umso wichtiger ist eine gute Begründung. Wir sagen dir vorab ehrlich, wie deine Chancen stehen.
Online oder vor Ort in Dortmund?
Online arbeiten wir live per Video mit Bildschirmfreigabe direkt an deinen Unterlagen. Das funktioniert deutschlandweit und spart dir Anfahrt. Wenn du lieber persönlich arbeitest, empfangen wir dich am Heiliger Weg 8-10 in 44135 Dortmund. Eine Mischung aus beidem ist ebenfalls möglich.
Zwei Wege, ein Gutschein
Ob du eine neue Stelle suchst oder dich selbstständig machen willst: Beide Coachings sind bei bewilligtem AVGS ohne Eigenanteil für dich.
Bewerbungscoaching in Dortmund
Lebenslauf, Anschreiben, Bewerbungsstrategie und Vorstellungsgespräch im Einzelcoaching - persönlich in Dortmund oder online. Auf Wunsch auch mehrsprachig.
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